LINKSYS PRODUKTE

ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG

BITTE LESEN SIE DIESE ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG (NACHSTEHEND „VEREINBARUNG") SORGFÄLTIG DURCH. INDEM SIE BEI ERSTMALIGER INSTALLATION DER SOFTWARE IN DEM BETREFFENDEN KÄSTCHEN EIN HÄKCHEN ANBRINGEN ODER AUF DIE BETREFFENDE SCHALTFLÄCHE KLICKEN, ERKLÄREN SIE IHRE VERTRAGSANNAHME, DAS HEISST IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DER GELTUNG DER GESAMTHEIT DER VORLIEGENDEN VERTRAGSBEDINGUNGEN. WENN SIE MIT DER GELTUNG DER VERTRAGSBEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, BRINGEN SIE DAS HÄKCHEN NICHT AN BEZIEHUNGSWEISE KLICKEN SIE NICHT AUF DIE SCHALTFLÄCHE „I AGREE" (ICH STIMME ZU) UND SEHEN SIE DAVON AB, DIE SOFTWARE ZU VERWENDEN. FALLS SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN MÖCHTEN UND SIE VON EINEM VERTRIEBSBERECHTIGTEN EINZELHÄNDLER ODER WIEDERVERKÄUFER EIN GERÄT ERWORBEN HABEN, IN DEM DIE SOFTWARE ENTHALTEN IST, SIND SIE NACH MASSGABE DER EINSCHLÄGIGEN RÜCKGABEVORSCHRIFTEN BERECHTIGT, DAS GERÄT UNTER VORLAGE DES KAUFBELEGS GEGEN EINE RÜCKERSTATTUNG ZURÜCKZUGEBEN.

Dieses Produkt ist Software oder enthält Software (einschließlich Firmware), die für Sie von Linksys LLC, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Belkin International, Inc., oder von einer ihrer Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen (nachstehend „Linksys", „wir" oder „uns") und von den Lieferanten von Linksys lizenziert wird. Diese Vereinbarung legt die Bestimmungen fest, denen die Nutzung der in diesem Produkt enthaltene Software bzw. Firmware unterliegt, ausgenommen jedoch Technologie aus der Open Source-Community, (nachstehend „Software"), insbesondere die Art und Weise, in der Sie die Software nutzen können, die Pflichten von Linksys im Hinblick auf die Art und Weise, in der die Software funktioniert, und Ihre Pflichten in Bezug auf die Nutzung der Software.

Mit dem Pronomen „Sie" bezeichnen wir den Käufer, Empfänger oder Endbenutzer eines Linksys-Produkts (nachstehend „Produkt"), in dem die Software enthalten ist, oder den Käufer, Erwerber oder anderweitigen Endbenutzer der Software als Einzelprodukt. „Sie" bezeichnet gegebenenfalls auch eine Person, die die Software von einer vertriebsberechtigten Website, zum Beispiel unter der Internetadresse http://linksys.com oder von einem vertriebsberechtigten Online-Marktplatz oder Verkaufsportal, zum Beispiel dem Apple App Store oder Google Play heruntergeladen hat (nachstehend in dieser Vereinbarung zusammenfassend als „App-Verkaufsportale" bezeichnet.)

Wenn Sie die Software von einem App-Verkaufsportal heruntergeladen haben, gelten für Sie auch die Nutzungs- und/oder Verkaufsbedingungen des betreffenden App-Verkaufsportals. Gegebenenfalls werden Ihnen von den besagten Nutzungsbedingungen Handlungen untersagt, die Ihnen gemäß den vorliegenden Vertragsbedingungen gestattet sind und umgekehrt. Darüber hinaus kann die Anwendung der Nutzungsbedingungen des App-Verkaufsportals dazu führen, dass Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung nicht oder mit einem anderen Inhalt als in der vorliegenden Vereinbarung angegeben für die Software gelten. Wenn die Nutzung der Software durch Sie den Nutzungsbedingungen eines App-Verkaufsportals unterliegen, gelten bei Widersprüchlichkeiten oder Uneindeutigkeiten zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und den Nutzungsbedingungen des App-Verkaufsportals vorrangig die Bedingungen des App-Verkaufsportals, jedoch nur soweit, wie dies zur Lösung der Widersprüchlichkeiten oder Uneindeutigkeiten erforderlich ist; anderweitig bleiben die Bestimmungen dieser Vereinbarung uneingeschränkt wirksam. Unbeschadet entgegenstehender Regelungen in dieser Vereinbarung erkennen Sie durch die Nutzung der Software an, dass Ihnen die alleinige Verantwortung dafür obliegt, die Regelungen dieser Vereinbarung und die Nutzungsbedingungen der App-Verkaufsportale zu erfassen und zur Kenntnis zu nehmen, die für die Software oder das Produkt gelten können.

Ihnen ist Folgendes gestattet:

• Die Verwendung der Software entsprechend den in der Benutzerdokumentation der Software enthaltenen Vorgaben

• Bei der Bereitstellung der Software zum Herunterladen auf einen PC oder ein mobiles Gerät dürfen Sie im angemessenen Rahmen so viele Kopien der Software erstellen, wie Sie zum persönlichen Gebrauch benötigen

• Die Erstellung einer Sicherungskopie der Software

• Die dauerhafte Übertragung der Gesamtheit Ihrer Rechte hinsichtlich der Nutzung der Software auf eine andere Person, sofern diese Person der Geltung der vorliegenden Vereinbarung auch für die eigene Person zustimmt und Sie die Verwendung der Software einstellen

Die Benutzerdokumentation der Software finden Sie im Internet unter http://linksys.com auf er Seite „Support".

Was Ihnen untersagt ist, und welche Handlungen Sie anderen nicht gestatten dürfen:

• Modifikation des Produkts, der Software oder der Benutzerdokumentation (soweit dies nicht im Rahmen einer anwendbaren Open-Source-Lizenz gestattet ist) ohne eine entsprechende vorherige schriftliche Genehmigung von Linksys

• Vermietung, Unterlizenzierung, Weiterverkauf, Weiterverbreitung oder anderweitige Übertragungen der Software oder Benutzerdokumentation (soweit vorstehend nicht ausdrücklich genehmigt), ob für kommerzielle Zwecke oder anderweitig

• Rückentwicklung , Disassemblierung oder Dekompilierung der Software oder sonstige Versuche der Reduzierung der Software in eine ohne technische Hilfsmittel für den Menschen lesbare Form, es sei denn, die besagten Handlungen sind nach den einschlägigen Gesetzen zulässig oder Linksys ist verpflichtet, die besagten Handlungen gemäß den Bedingungen einer bestimmten Open-Source-Lizenz zu dulden

• Entfernung von Urheberrechtshinweisen, Marken- oder sonstigen eigentumsrechtlichen Hinweisen aus der Software oder der Benutzerdokumentation

• Verwendung der Software oder der Benutzerdokumentation zur Entwicklung konkurrierender Hardware- und/oder Software-Produkte

• Sofern es sich bei der Software um Firmware handelt, das Kopieren der Firmware oder ihr Betrieb separat von dem Produkt, in das sie integriert ist

Upgrades und Updates : Linksys wird Ihnen u. U. Upgrades oder Updates dieser Software bereitstellen, wenngleich Linksys dazu nicht verpflichtet ist. Die vorliegende Vereinbarung gilt auch für sämtliche Upgrades oder Updates der Software, die Sie gegebenenfalls von Linksys oder einem vertriebsberechtigten Wiederverkäufer, Händler oder Vertriebspartner von Linksys oder auf einem App-Verkaufsportal erhalten, es sei denn, das jeweilige Upgrade oder Update wird mit einer gesonderten Lizenzvereinbarung ausgeliefert. Ihnen ist bekannt, dass Ihre Entscheidung gegen das Herunterladen eines von Linksys bereitgestellten Upgrades oder Updates unter Umständen ernste Sicherheitsbedrohungen für die Software oder deren Nichtverwendbarkeit zur Folge haben kann.

Daten, Informationen und Datenschutz: Ihre Daten und Informationen werden jederzeit nach Maßgabe der Belkin Datenschutzrichtlinie behandelt, die durch Bezugnahme Bestandteil dieser Vereinbarung ist und einzusehen ist unter: http://www.belkin.com/us/privacypolicy. 

Eigentumsrechte: Die Software wird lizenziert und nicht an Sie verkauft. Soweit Ihnen Rechte nicht ausdrücklich gemäß der vorliegenden Vereinbarung eingeräumt werden, verbleiben diese ausschließlich bei Linksys.

Produkte und Dienstleistungen Dritter: Die Software kann Links oder andere Funktionen enthalten, die es Ihnen erleichtern, Websites von unabhängigen Drittanbietern (nachstehend „verknüpfte Websites") zu besuchen oder sich dort anzumelden. Diese Funktionalitäten werden Ihnen ausschließlich im Interesse eines erhöhten Benutzerkomforts zur Verfügung gestellt. Solche verknüpften Websites unterliegen nicht der Kontrolle durch Linksys, und Linksys ist für deren Inhalt oder Praktiken, einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Informationen oder Materialien, weder verantwortlich noch haftbar und befürwortet sie nicht. Ob und wie Sie mit diesen verknüpften Websites interagieren, müssen Sie selbst auf Grund eigenständiger Beurteilung entscheiden. Sie verzichten hiermit auf jegliche Ansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit den besagten Websites oder mit den Produkten oder Dienstleistungen Dritter gegenüber Linksys zustehen mögen.

Haftungsfreistellung: Wenn Linksys aufgrund eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung durch Sie gerichtlich in Anspruch genommen wird, sich an einem Gerichtsverfahren beteiligen muss oder wirtschaftliche Verluste oder Schäden erleidet, haften Sie im rechtlich maximal zulässigen Umfang für den vollen Betrag seiner Verluste sowie alle angemessenen Kosten, die Linksys in Form von Anwaltsgebühren, Auslagen und Gerichtskosten entstehen, soweit nicht Linksys selbst zum Verlust oder Schaden beigetragen hat.

Beendigung des Vertragsverhältnisses: Wenn Sie die Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einhalten, behalten wir uns die schriftliche Beendigung der Vereinbarung vor; in diesem Fall erlischt Ihr Recht zur Nutzung der Software, und Sie sind verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen. Wurde die Software auf einem PC installiert, sind Sie verpflichtet, die Software unverzüglich zu deinstallieren. Handelt es sich bei der Software um in ein Produkt integrierte Firmware, haben Sie die Nutzung dieses Produkts einzustellen.

Gewährleistungseinschränkung:

Wichtiger Hinweis zu ihren Rechten als Verbraucher: IN EINIGEN LÄNDERN, STAATEN ODER PROVINZEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE EINSCHRÄNKUNG BESTIMMTER ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN UND/ODER DER VERKAUF VON PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN OHNE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE NICHT ZULÄSSIG. WENN ENTSPRECHENDE GESETZLICHE REGELUNGEN FÜR SIE GELTEN, TRIFFT DIESER ABSATZ MIT DER ÜBERSCHRIFT „GEWÄHRLEISTUNGSEINSCHRÄNKUNG" MÖGLICHERWEISE NICHT ODER NUR TEILWEISE AUF SIE ZU. DEMGEMÄSS GELTEN FÜR SIE NUR DIE IN IHRER RECHTSORDNUNG ZULÄSSIGEN AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN, UND IN SOLCHEN FÄLLEN BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG VON LINKSYS AUSSCHLIESSLICH AUF DEN GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN UMFANG. Die Durchsetzbarkeit solcher eingeschränkten Gewährleistungen variiert je nach geltenden örtlichen Gesetzen, und u. U. haben Sie in Abhängigkeit vom jeweiligen Wohnsitz zusätzliche Rechte. Beispielsweise gelten für unsere Software und die Speichermedien, auf denen diese bereitgestellt werden, in Australien bestimmte von Rechts wegen unabdingbare Gewährleistungen, zum Beispiel solche hinsichtlich der Qualität und Gebrauchstauglichkeit, wie nachstehend weiter erläutert wird.

Die vorliegende Vereinbarung ist nicht dahingehend auszulegen und entfaltet auch keinerlei Rechtswirkung dahingehend, dass:

etwaige gesetzlich vorgesehene Verbraucherrechte, die von Rechts wegen nicht geändert oder ausgeschlossen werden können, geändert oder ausgeschlossen werden; oder dass

• Ihnen etwa gegenüber dem Geräteverkäufer zustehende Ansprüche und Rechte eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn die betreffende Person gegen den mit Ihnen geschlossenen Kaufvertrag verstoßen hat.

Für Kunden mit Wohnsitz in Australien oder Neuseeland gilt folgende Regelung:

Bestimmte Gesetze, zum Beispiel das Australische Verbraucherschutzgesetz (Australian Consumer Law) und das neuseeländische Verbraucherrechtegesetz von 1993 (Consumer Guarantees Act 1993, New Zealand) regeln zu Lasten von Linksys gegebenenfalls bestimmte, als stillschweigend vereinbart geltende Gewährleistungen oder Abreden, oder diese Gesetze erlegen Linksys bestimmte (Garantie-)Pflichten auf, die dem Schutz bestimmter australischer oder neuseeländischer Käufer von Waren und Dienstleistungen in unterschiedlichen Konstellationen dienen (nachfolgend „einschlägige Rechtsnormen von Australien/Neuseeland"). Keine der in der vorliegenden Vereinbarung enthaltenen Regelungen entfaltet Rechtswirkung dahingehend, dass durch sie Bedingungen, Gewährleistungen, Garantiezusagen, Rechte oder Rechtsbehelfe, die durch die einschlägigen Rechtsnormen von Australien oder Neuseeland statuiert werden, ausgeschlossen, beschränkt oder inhaltlich geändert werden, es sei denn, ein solcher Ausschluss beziehungsweise eine solche Beschränkung oder Inhaltsänderung ist rechtlich zulässig. Wenn Bedingungen, Gewährleistungen oder Garantiezusagen nach australischem oder neuseeländischem Recht konkludent in dieser Vereinbarung enthalten oder Linksys auferlegt sind und nicht ausgeschlossen werden können, aber Linksys durch eine einschlägige australische oder neuseeländische Rechtsnorm berechtigt ist, den Rechtsbehelf für den Fall eines Verstoßes seitens Linksys gegen solche Bedingungen, Gewährleistungen oder Garantiezusagen einzuschränken, so wird die Haftung von Linksys für einen Verstoß gegen Bedingungen, Gewährleistungen oder Garantiezusagen nach Wahl von Linksys auf eine der folgenden Haftungsregelungen beschränkt: (a) im Fall von Waren auf den Austausch der Waren oder die Bereitstellung gleichwertiger Waren, die Instandsetzung der Waren, den Ausgleich der Kosten für den Austausch der Waren oder den Erwerb gleichwertiger Waren oder die Begleichung der Instandsetzungskosten für die Waren oder (b) im Fall von Dienstleistungen auf die erneute Erbringung der Dienstleistungen oder die Zahlung der Kosten für die erneute Erbringung der Dienstleistungen.

Linksys gewährleistet, dass sämtliche Medien (z. B. eine CD oder ein USB-Stick), auf denen die Software bereitgestellt wird, für die Dauer von 90 Tagen ab dem ursprünglichen Kaufdatum (nachstehend „Gewährleistungsfrist") bei normaler Verwendung weder Mängel noch Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen. Im Falle der Geltendmachung eines berechtigten Garantieanspruchs in Bezug auf Software, die auf einem Speichermedium ausgeliefert wird, leistet Linksys Gewähr durch ersatzweise Neulieferung eines Software-Speichermediums. Diese eingeschränkte Garantie gilt nicht in Australien. Den Verbrauchern in Australien stehen in Bezug auf die Software und die Speichermedien, auf denen die Software bereitgestellt wird, von Gesetzes wegen, das heißt gemäß dem Australischen Verbraucherschutzgesetz (Australian Consumer Law) unabdingbar bestimmte Ansprüche und Rechte zu.

MIT AUSNAHME DIESER EINGESCHRÄNKTEN GARANTIE FÜR SPEICHERMEDIEN WIRD IHNEN DIE SOFTWARE IM RAHMEN DESSEN, WAS NACH DEM EINSCHLÄGIGEN RECHT MAXIMAL AUSGESCHLOSSEN WERDEN DARF, „wie geliefert", das heißt mit sämtlichen etwa vorhandenen Fehlern und unter Ausschluss jeglicher Art von Zusicherungen oder Zusagen bereitgestellt. Insbesondere übernimmt Linksys keine Garantie dafür, dass die Software frei von Fehlern oder vor Angriffen durch Computerviren oder vor anderen Systembedrohungen geschützt ist. Ebenso wenig übernimmt Linksys Gewähr dafür, dass die Software Ihren Erwartungen entspricht oder für den von Ihnen vorausgesetzten Zweck geeignet ist. Linksys übernimmt ebenfalls keine Garantie dafür, dass die Software keine Urheber- oder sonstige Immaterialgüterrechte Dritter verletzt.

IHNEN OBLIEGT DIE DATENSICHERUNG IHRES SYSTEMS EINSCHLIESSLICH ALLER DATEN, DIE SIE IN VERBINDUNG MIT DEM PRODUKT GEGEBENENFALLS NUTZEN ODER BESITZEN. DER ZUGRIFF AUF SÄMTLICHE HERUNTERGELADENE ODER ANDERWEITIG ERHALTENE MATERIALIEN, INFORMATIONEN ODER DATEN ERFOLGT NACH IHREM ERMESSEN UND AUF IHRE GEFAHR, UND SIE ALLEIN HAFTEN FÜR JEDWEDEN SCHADEN AN IHREM COMPUTERSYSTEM ODER PRODUKT ODER JEDWEDEN DATENVERLUST INFOLGE DES HERUNTERLADENS SOLCHER MATERIALIEN.

Ausschlussregelungen und Haftungsbeschränkung: In bestimmten Ländern und unter bestimmten Gegebenheiten kann die Haftung von Linksys gegenüber Verbrauchern ausgeschlossen oder beschränkt werden. Ausschließlich in den Ländern, in denen dies gesetzlich erlaubt ist, gelten im Rahmen des rechtlich Zulässigen folgende Regelungen als vereinbart:

• Linksys beschränkt sämtliche konkludenten Gewährleistungen und Zusagen hinsichtlich der Marktgängigkeit, Angemessenheit, zufriedenstellenden Qualität, des ungestörten Besitzes oder der Eignung für einen bestimmten Zweck auf den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist.

• Linksys schließt sämtliche ausdrücklichen oder konkludeneten Zusagen, Zusicherungen und sonstigen Gewährleistungen, insbesondere die konkludente Gewährleistung der Nichtverletzung von Rechten Dritter aus, AUSGENOMMEN SIND LEDIGLICH DIEJENIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE LINKSYS IHNEN GEGENÜBER AUSDRÜCKLICH SCHRIFTLICH ERTEILT ODER DENEN LINKSYS AUSDRÜCKLICH SCHRIFTLICH ZUGESTIMMT HAT.

• Linksys schließt jegliche Haftung wegen des Verlusts oder der Beschädigung von Daten aus, der/die durch die Verwendung oder Reparatur eines Linksys-Produkts entsteht.

• Linksys schließt jegliche Haftung Ihnen gegenüber aus für/wegen:

a) Umsatz- oder Gewinneinbußen,

b) Verlust der Fähigkeit, Produkte, Software oder Dienstleistungen Dritter zu nutzen und

c) jegliche indirekten, Folgeschäden, konkret besonderen, beiläufig eintretende Schäden sowie Strafschadensersatz,

die auf welchen Rechtsgrund auch immer gestützt werden und im Zusammenhang mit Ihrer Verwendung oder Unmöglichkeit der Verwendung der Software oder einer zugehörige Dienstleistung stehen. Dieser Ausschluss gilt selbst dann, wenn Linksys auf die Möglichkeit eines derartigen Schadenseintritts hingewiesen wurde und wenn ein gemäß der vorliegenden, beschränkten Garantie vorgesehenes Recht oder ein vorgesehener Rechtsbehelf seinen vorgesehenen Zweck nicht erfüllt.

• Linksys beschränkt seine Haftung Ihnen gegenüber in finanzieller Hinsicht unabhängig von dem jeweils anwendbaren Recht auf den Preis, den Sie für das Produkt, die Software oder für das die Software enthaltende Mediengerät entrichtet haben.

Die Bestimmungen dieser Regelung sind nicht als Einschränkung der Haftung von Linksys bei Personenschäden oder Todesfällen auszulegen.

WENN SIE IHREN WOHNSITZ IN DER EUROPÄISCHEN UNION HABEN, SIND UNTER „KONKRET BESONDEREN SCHÄDEN, MITTELBAREN SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER ODER BEILÄUFIG EINTRETENDEN SCHÄDEN" EINBUSSEN JEGLICHER ART ZU VERSTEHEN, DIE

i. NACH VERNÜNFTIGER BEURTEILUNG VON KEINER DER BEIDEN VERTRAGSPARTEIEN VORHERGESEHEN WERDEN KONNTEN

ii. DIE IHNEN, JEDOCH NICHT UNS BEKANNT WAREN, UND/ODER

iii. VON BEIDEN PARTEIEN ANGEMESSEN VORHERGESEHEN WERDEN KONNTEN, VON IHNEN JEDOCH HÄTTEN VERHINDERT WERDEN KÖNNEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF VERLUSTE AUFGRUND VON VIREN, TROJANERN ODER ANDEREN SCHÄDLICHEN PROGRAMMEN ODER DATENVERLUST ODER -BESCHÄDIGUNGEN.

Ausfuhrkontrollvorschriften: Ihnen ist bekannt und Sie erklären hiermit Ihr Einverständnis damit, dass für die Verwendung der Software sowohl US-amerikanische als auch vor Ort geltenden Ausfuhrkontrollgesetze und -vorschriften gelten. Sie versichern hiermit, dass Sie kein Bürger eines Staates sind, gegen den ein Embargo verhängt wurde, und auch kein rechtlich ausgeschlossener Endbenutzer im Sinne der einschlägigen US-amerikanischen oder vor Ort geltenden Ausfuhrkontroll- und Antiterrorgesetze und/oder der zugehörigen Rechtsvorschriften und Listen. Sie erklären sich damit einverstanden, keine Teile der Software oder zugehörige technische Informationen oder Materialien zu exportieren, wiederauszuführen, zu verfälschen, zu übertragen oder offenzulegen, sei es mittelbar oder unmittelbar, wenn dies eine Verletzung geltender Ausfuhrkontrollvorschriften darstellt.

Endbenutzer, die der US-Regierung angehören: Die Software und die Benutzerdokumentation sind entsprechend 48 CFR § 2.101und 48 CFR § 12.212 kommerzielle Produkte. Sämtliche Benutzer, die der US-amerikanischen Regierung angehören, erwerben in Bezug auf die Software und Benutzerdokumentation gemäß dieser Vereinbarung nur diejenigen Rechte, die nicht der Regierung angehörenden Benutzern zustehen. Durch die Verwendung der Software, der Benutzerdokumentation oder beider genannter Gegenstände erklärt die Regierung zugleich ihr Einverständnis damit, dass die Software und Benutzerdokumentation als „kommerzielle Computer-Software" und als „Dokumentation für kommerzielle Computer-Software" anzusehen ist; zudem erklärt sie zugleich die Annahme der in dieser Vereinbarung niedergelegten Rechte und geregelten Beschränkungen.

Allgemeine Bestimmungen: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung sich als nichtig oder undurchführbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang rechtswirksam.  Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der von den Parteien in Bezug auf die Software getroffenen Abreden dar und ersetzt als solche jegliche abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen, ob nun in einem Kaufvertrag oder in sonstiger Weise getroffen.  Änderungen dieser Vereinbarung sind nur dann wirksam, wenn sie von Linksys und Ihnen schriftlich vereinbart werden.  Inhaltliche Änderungen bezüglich der Datenschutzrichtlinie von Belkin bleiben jedoch nach Maßgabe der darin enthaltenen Regelungen vorbehalten.  Ein Verzicht auf Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn Linksys den Verzicht schriftlich erklärt und unterzeichnet hat.  Eine etwaige Übersetzung der vorliegenden Vereinbarung erfolgt nur, um den praktischen Erfordernissen vor Ort gerecht zu werden, wobei im Falle einer Unstimmigkeit zwischen der englischsprachigen Fassung und einer Fassung der Vereinbarung, die in einer anderen Sprache vorliegt, die englischsprachige Fassung vorrangig und maßgeblich ist, soweit der besagte Vorrang in dem Land, in dem Sie wohnhaft/ansässig sind, nicht nach vor Ort geltendem Recht verboten ist.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika haben, gilt die folgende Regelung für Sie:

Schlichtung, Verzicht auf Schlichtung im Sammelverfahren, anwendbares Recht & Gerichtsstand: SIE UND LINKSYS ERKLÄREN HIERMIT JEWEILS EINZELN UND ÜBEREINSTIMMEND IHR EINVERSTÄNDNIS DAMIT UND VERPFLICHTEN SICH, ETWAIGE STREITIGKEITEN ZWISCHEN IHNEN UND LINKSYS AUS UND IM ZUSAMMENHANG MIT (1) DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG, DAS HEISST INSBESONDERE BEZÜGLICH DER RECHTSWIRKSAMKEIT DER VORLIEGENDEN VERTRAGSREGELUNG, UND BEZÜGLICH (2) IHRER VERWENDUNG DES PRODUKTS/DER PRODUKTE AUF DER GRUNDLAGE DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG (ZUSAMMENFASSEND NACHFOLGEND „STREITIGKEIT") AUSSCHLIESSLICH UND ENDGÜLTIG IM WEGE DER BEIDERSEITS VERBINDLICHEN SCHLICHTUNG BEIZULEGEN, DIE VON EINER FÜR BEIDE PARTEIEN AKZEPTABLEN, LANDESWEIT ORGANISIERTEN SCHLICHTUNGSSTELLE GEMÄSS IHREN ZU GEGEBENER ZEIT JEWEILS GELTENDEN VERFAHRENSVORSCHRIFTEN FÜR VERBRAUCHERBEZOGENE STREITIGKEITEN DURCHZUFÜHREN IST. IHNEN IST BEKANNT, DASS SIE OHNE DIE VORLIEGENDE VERTRAGSVORSCHRIFT BERECHTIGT WÄREN, EINE STREITIGKEIT GERICHTLICH, DAS HEISST VOR GESCHWORENEN ODER EINEM RICHTER KLÄREN ZU LASSEN, UND DASS SIE AUF DIESES RECHT AUSDRÜCKLICH UND WISSENTLICH BEI GLEICHZEITIGER VEREINBARUNG EINER SCHLICHTUNGSREGELUNG DAHINGEHEND VERZICHTEN, ETWAIGE STREITIGKEITEN IM WEGE DES VERBINDLICHEN SCHLICHTUNGSVERFAHRENS UNTER BEACHTUNG DER BESTIMMUNGEN DIESER VERTRAGSVORSCHRIFT BEIZULEGEN.

DIE SCHLICHTUNG FINDET VOR EINEM EINZELSCHLICHTER STATT, BEI DEM ES SICH UM EINEN PENSIONIERTEN RICHTER HANDELN MUSS, DER IN EINEM DER SECHS IN DER NACHFOLGENDEN GERICHTSSTANDSKLAUSEL GENANNTEN, REGIONALEN SCHLICHTUNGSORTE WOHNHAFT/ANSÄSSIG IST. UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE IN DER BETREFFENDEN STREITIGKEIT OBSIEGEN ODER NICHT, HABEN SIE NACH ERMESSENSENTSCHEIDUNG DES SCHLICHTERS GEGEBENENFALLS ANSPRUCH AUF ERSTATTUNG DER DURCH DIE SCHLICHTUNG ENTSTEHENDEN KOSTEN, ES SEI DENN, DER SCHLICHTER STELLT FEST, DASS IHRE GELTENDMACHUNG EINES ANSPRUCHS NACH DEM PRÜFUNGSMASSSTAB DER VORSCHRIFT 11(b) DER US-AMERIKANISCHEN BUNDESZIVILPROZESSORDNUNG (11(b) FEDERAL RULES OF CIVIL PROCEDURE) ALS MUTWILLIG EINZUSTUFEN IST. SOFERN DER SPRUCH DES SCHLICHTERS BETRAGLICH DEMJENIGEN ENTSPRICHT, WAS SIE IM RAHMEN DER SCHLICHTUNG GELTEND GEMACHT HABEN, ODER ÜBER IHRE FORDERUNG HINAUSGEHT, IST LINKSYS VERPFLICHTET, DIE IHNEN IM RAHMEN DES SCHLICHTUNGSVERFAHRENS TATSÄCHLICH ENTSTANDENEN, ANGEMESSENEN RECHTSANWALTSGEBÜHREN ZU ERSTATTEN SOWIE IHNEN WEITERE 2.500 US-DOLLAR ALS MINDESTSCHADENSERSATZ ZU ZAHLEN. ENTSCHEIDUNGEN ODER SCHLICHTERSPRÜCHE DES SCHLICHTERS, DIE DIESER IM RAHMEN EINES SCHLICHTUNGSVERFAHRENS FÄLLT ODER ERLÄSST, SIND FÜR BEIDE PARTEIEN VERBINDLICH UND NICHT WEITER ANFECHTBAR. SIE KÖNNEN BEI JEDEM ZUSTÄNDIGEN GERICHT ZUR GRUNDLAGE EINES ENTSPRECHENDEN URTEILSERLASSES GEMACHT WERDEN. SOFERN DIE EINE ODER ANDERE VERTRAGSPARTEI EINEN RECHTSSTREIT BEI EINEM GERICHT ODER EINER SONSTIGEN STELLE ANHÄNGIG MACHT, DIE NICHT ZUR SCHLICHTUNG BERUFEN IST, KANN DER SCHLICHTER ODER RICHTER DAHINGEHEND ENTSCHEIDEN, DASS DER ANDEREN VERTRAGSPARTEI DIEJENIGEN ANGEMESSENEN KOSTEN (INSBESONDERE EINSCHLIESSLICH RECHTSANWALTSGEBÜHREN) ZU ERSTATTEN SIND, DIE DIESE IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHSETZUNG DER VORLIEGENDEN, VERBINDLICHEN SCHLICHTUNGSKLAUSEL ENTSTANDEN SIND. UMFASST SIND INSOWEIT AUCH DIE KOSTEN DER AUSSETZUNG EINES SOLCHEN RECHTSSTREITS ODER DER KLAGEABWEISUNG.

WEDER SIE NOCH LINKSYS SIND BERECHTIGT, EIGENE ANSPRÜCHE IM RAHMEN EINES ANHÄNGIGEN SAMMELSCHLICHTUNGSVERFAHRENS GELTEND ZU MACHEN ODER ENTSPRECHENDE ANSPRÜCHE ZUM GEGENSTAND EINES SAMMELSCHLICHTUNGSVERFAHRENS ZU MACHEN ODER DERARTIGE ANSPRÜCHE ALS BEVOLLMÄCHTIGTER ODER MITGLIED EINER GRUPPE VON ANSPRUCHSBERECHTIGTEN ODER ALS POPULARKLÄGER (PRIVATE ATTORNEY GENERAL) ZU VERFOLGEN. IHNEN IST BEKANNT, DASS SIE OHNE DIE VORLIEGENDE VERTRAGSVORSCHRIFT MÖGLICHERWEISE BERECHTIGT WÄREN, STREITIGKEITEN IN EINEM SAMMELSCHLICHTUNGSVERFAHREN ODER ALS BEVOLLMÄCHTIGTER EINER GRUPPE VON ANSPRUCHSBERECHTIGTEN ZU KLÄREN UND DASS SIE AUSDRÜCKLICH UND WISSENTLICH AUF DIESE RECHTE VERZICHTET HABEN UND STATT DESSEN EINER SCHLICHTUNG EIGENER STREITIGKEITEN NACH MASSGABE DIESER REGELUNG ZUSTIMMEN.

UNBESCHADET DER VORSTEHENDEN SCHLICHTUNGSKLAUSEL SIND SIE UND LINKSYS SICH DARÜBER EINIG, DASS JEDE PARTEI BERECHTIGT IST, IM SINNE EINER ALTERNATIVEN FORM DER STREITBEILEGUNG EIN VERFAHREN VOR EINEM GERICHT ANHÄNGIG ZU MACHEN, DAS FÜR DIE VERHANDLUNG UND ENTSCHEIDUNG VON STREITSACHEN MIT GERINGEM GEGENSTANDSWERT ZUSTÄNDIG IST, WENN UND SOWEIT DAS BETREFFENDE GERICHT KEINE ZUSAMMENFASSUNG VON KLAGEANSPRÜCHEN ODER SAMMELVERFAHREN GESTATTET ODER ERMÖGLICHT.

DIE VORLIEGENDE VEREINBARUNG UNTERLIEGT DEM INNERSTAATLICHEN RECHT DES US-BUNDESSTAATES KALIFORNIEN UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHEN KOLLISIONSRECHTS, WELCHES DIE ANWENDBARKEIT DER GESETZE UND VORSCHRIFTEN EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG (ALS DEM INNERSTAATLICHEN RECHT DES US-BUNDESSTAATS KALIFORNIEN) IN BEZUG AUF DIE RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN ZUR FOLGE HÄTTE. FALLS SIE VERBRAUCHER SIND UND IHREN WOHNSITZ IN EINEM LAND HABEN, IN DEM LINKSYS DIE SOFTWARE VERMARKTET ODER BEWIRBT, SIEHT DAS VOR ORT GELTENDE RECHT JEDOCH IM ZUSAMMENHANG MIT DER BEREITGESTELLTEN SOFTWARE GEGEBENENFALLS VOR, DASS BESTIMMTE VERBRAUCHERSCHUTZGESETZE IHRES WOHNSITZLANDES AUF BESTIMMTE ABSCHNITTE UND REGELUNGEN DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG ANWENDBAR SIND. DAS ÜBEREINKOMMEN DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN WARENKAUF UND DAS ÜBEREINKOMMEN DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER DIE VERJÄHRUNGSFRIST IM INTERNATIONALEN WARENKAUF WERDEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN UND FINDEN KEINE ANWENDUNG AUF DIESE VEREINBARUNG.

ABGESEHEN VON KLAGEVERFAHREN MIT GERINGEM GEGENSTANDSWERT, DIE BEI JEGLICHEM GERICHT MIT ENTSPRECHENDER ÖRTLICHER UND SACHLICHER ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DERARTIGE ANSPRÜCHE VON GERINGER BETRAGLICHER HÖHE ANHÄNGIG GEMACHT WERDEN KÖNNEN, IST JEGLICHES SCHLICHTUNGSVERFAHREN UND JEGLICHER RECHTSSTREIT UND JEGLICHES SONSTIGES VERFAHREN WEGEN STREITIGKEITEN AUS UND IM ZUSAMMENHANG MIT DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG AN FOLGENDEN STANDORTEN ANHÄNGIG ZU MACHEN, NÄMLICH IN (1) NEW YORK IM US-BUNDESSTAAT NEW YORK, (2) IN ATLANTA, GEORGIA, (3) IN CHICAGO, ILLINOIS, (4) IN DALLAS, TEXAS, (5) IN SEATTLE, WASHINGTON, ODER (6) IN LOS ANGELES, KALIFORNIEN, WOBEI SIE UND LINKSYS IN BEZUG AUF DIE BETREFFENDEN VERFAHREN HIERMIT UNWIDERRUFLICH DIE ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DER BETREFFENDEN GERICHTE ANERKENNEN UND SICH DEREN RECHTSPRECHUNG UNTERWERFEN. BEI STREITIGKEITEN MIT EINEM GEGENSTANDSWERT VON 10.000 US-DOLLAR ODER DARUNTER HABEN SIE JEDOCH DIE WAHL, OB DAS AN EINEM DER VORGENANNTEN REGIONALEN GERICHTSORTE ANHÄNGIGE SCHLICHTUNGSVERFAHREN UNTER PERSÖNLICHER ANWESENHEIT DER BETEILIGTEN, TELEFONISCH ODER IM SCHRIFTLICHEN VERFAHREN GEFÜHRT WIRD.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika haben, gilt die folgende Regelung für Sie:

Gerichtsstand: Diese Vereinbarung unterliegt kalifornischem Recht unter Ausschluss der geltenden Kollisionsnormen. Für sämtliche etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind die Gerichte des US-Bundesstaats Kalifornien und die in Kalifornien ansässigen US-Bundesgerichte auf nicht ausschließlicher Basis zuständig. Für Verbraucher mit Wohnsitz in einem Land, in dem die Software durch Linksys vertrieben oder beworben wird, gelten in Bezug auf bestimmte Abschnitte der vorliegenden Vereinbarung jedoch unter Umständen einheimische Gesetze und Vorschriften, das heißt bestimmte Verbraucherschutzbestimmungen Ihres Wohnsitzlandes. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Verjährungsfrist im internationalen Warenkauf werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen und finden keine Anwendung auf diese Vereinbarung.

BELKIN, LINKSYS und zahlreiche weitere Produktbezeichnungen und Logos sind Marken des Belkin-Konzerns. Alle anderen erwähnten Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen Rechtsinhaber.

© 2014 Belkin International, Inc. und ihre Tochtergesellschaften. Alle Rechte vorbehalten.